Durch die Bündelung der Fördermittel unter dem Dach BEG soll der Zugang zu Fördermitteln übersichtlicher und einfacher werden.
Attraktiv ist es allemal, denn mehr finanzielle Förderung für die energetische Sanierung hat es noch nie gegeben!

Es existieren drei Programme:

  • Wohngebäude (BEG-WG)
  • Nichwohngebäude (BEG-NWG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Gefördert werden sowohl Komplettsanierungen mit Antragstellung bei der KfW als auch einzelne Sanierungsmaßnahmen, die über das BAFA abgewickelt werden.

Des Weiteren werden Energieberatungen und Baubegleitungen durch einen Energieberater unterstützt. Denn bei allen Förderprogrammen der BEG ist die Beauftragung eines Energieberaters Pflicht.

Wichtig: Eine Energieberatung wird mit 80 Prozent und maximal 1.300 Euro (Einfamilienhaus) gefördert (Zuschuss der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)").

Zuschüsse für einzelne Dämmmaßnahmen (BEG-EM, BAFA)

Sie möchten Ihre Fassade dämmen und finanzieren die Sanierung aus eigenen Mitteln? Dann können Sie bei der BAFA einen Zuschuss für diese einzelne Sanierungsmaßnahme beantragen. Die Kosten der Sanierung müssen mindestens 2.000 Euro betragen.

Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten (Investitionssumme). Zu den förderfähigen Kosten zählen auch „Umfeldmaßnahmen“, wie z. B. die Kosten der Baustelleneinrichtung oder die Errichtung eines Baugerüsts.

Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent wird gewährt, wenn die Dämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war. Somit wächst die Förderung auf 20 Prozent der Kosten bei Einzelmaßnahmen.

Insgesamt sind die Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Der maximale Zuschuss beträgt also 12.000 Euro.

Die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst wird mit 80 Prozent und maximal 1.300 Euro (Einfamilienhaus) gefördert (Zuschuss der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)").

Zusätzlich werden Kosten des Energieberaters für Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 Prozent (max. 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern) staatlich gefördert. Diese Förderung kann im gleichen BAFA-Antrag beantragt werden.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP wird von Energieberater vor Start der Dämmmaßnahmen erstellt. Er ermittelt den Ist-Zustand des Gebäudes und stellt diesen durch eine farbliche Visialisierung anschaulich dar. Zudem werden Sanierungsvorschläge dargestellt und die positiven Auswirkungen auf die energetische Qualität des Gebäudes aufgezeigt. Er unterstützt bei der sinnvollen Planung einer Sanierungsmaßnahme und bringt zudem 5 Prozent zusätzlichen Bonus bei der Förderung!

 

Förderkredite für Dämmmaßnahmen (BEG-WG, KfW) 

Die Darlehenssumme beträgt für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus maximal 120.000 € bzw. 150.000 € (Erneuerbare-Energien-Klasse). Hierbei profitieren Sie nicht nur von einer langen Zinsbindung und niedrigen Zinsen. Die KfW gewährt zusätzlich die nachfolgenden Tilgungszuschüsse. Diese reduzieren den zurück­zu­zahlenden Kredit­betrag und verkürzen somit die Lauf­zeit. Je besser die Effizienz­haus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.

Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40* 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse* 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 55* 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse* 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus 70 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 12.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse* 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 85   5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu   6.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal   5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu   6.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal 40 Erneuerbare-Energien-Klasse 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro

* Plus 10 % Förderung erhalten Sie bei den markierten Effizienzhaus-Förderungen, wenn Ihr Haus zu den 25 % der schlechtesten Häuser in Deutschland gehört. Damit ist es ein „Worst Performing Building“ (WPB). Das erkennen Sie z. B. im Energieausweis. Fällt Ihr Gebäude in die Klasse H, ist es ein WPB.

Und auch die Baubegleitung durch einen Energieberater wird gefördert.

Baubegleitung

Immobilie Max. Kreditbetrag (Tilgungs-)Zuschuss
Ein- und Zweifamilien­haus, Doppel­haus­hälfte und Reihenhaus 10.000 Euro
je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %, bis zu 5.000 Euro
Eigentumswohnung (min. 3 WE im Gebäude) 4.000 Euro
je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %, bis zu 2.000 Euro je Wojneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten

4.000 Euro
je Wohneinheit, bis zu 4.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.

Was ist die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse)?

Wird bei einer Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut und damit mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt, so wird die Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht und der Fördersatz steigt um 5 Prozent!

 

Was ist ein Worst Performing Building (WPB)?

Mehr Geld für alte Gebäude: Weist ein Haus einen sehr schlechten energetischen Standard auf und gehört zu den 25 % der schlechtesten Häuser in Deutschland, so bezeichnet man es als Worst Performing Building (WPB). In diesem Fall steigt der Fördersatz um 10 Prozent!

Wer bekommt eine BEG Förderung und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es handelt sich um selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude oder um Eigentumswohnungen.
  • Der Bauantrag bzw. Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens 5 Jahre zurück.
  • Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gelten eigene Effizienz-Standards.
  • Mit den Sanierungsarbeiten darf erst nach Beantragung begonnen werden. Als Beginn zählt bereits der Vertragsabschluss mit einem Fachbetrieb.
  • Ein qualifizierter Energieberater wird vor Beginn der Wärmedämmmaßnahme beauftragt. Dieser muss noch vor Antragstellung eine technische Projektbeschreibung (TPB) für die BAFA-Förderung bzw. eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Förderungen der KfW ausstellen.
  • Wird die energetische Sanierung auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, erhöht sich der Investitions- bzw. Tilgungszuschuss zum Kredit zusätzlich um 5 %.
  • Werden nach einer Komplettsanierung mindestens 55 % des Energiebedarfs fürs Heizen und Kühlen durch erneuerbare Energien abgedeckt, erhöht sich der Investitions- bzw. Tilgungszuschuss zum Kredit um 5 % (Erneuerbare-Energien-Klasse).
  • Die technischen Mindestanforderungen werden eingehalten:
Bauteil U-Wert Anforderung in W/(m²∙K)
 
Dämmstoffdicke Produkt
Schrägdächer 0,14

ca. 140 mm + 140 mm

Klemmrock Zwischensparrendämmung mit Masterrock
Aufsparrendämmung
ca. 240 mm +
40-60 mm

Klemmrock Zwischensparrendämmung
mit Formrock 035 
Untersparrendämmung

Flachdächer 0,14 ca. 280 mm Georock 040 MV(Gefälledach) mit
Hardrock 040 (Grunddämmung)
Außenwände 0,20 ca. 160 mm

Coverrock II
Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

ca. 200 mm Fixrock 035
Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF)
ca. 200 mm Flexirock 035
Holzrahmenbau
Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk Wärmeleitfähigkeit λ <= 0,035 W/(m∙K) Dämmstoffdicke entspricht der Dicke des Hohlraums Fillrock KD Plus
Einblasdämmung
Oberste Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen 0,14 ca. 240 mm Tegarock L oder Tegarock
Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen 0,25 ca. 120  mm

Planarock Top
oder Planrock Paint

WICHTIG: Eine BEG / KfW-Förderung lässt sich nicht mit einer steuerlichen Förderung kombinieren!

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