Durch die Bündelung der Fördermittel unter dem Dach BEG soll der Zugang zu Fördermitteln übersichtlicher und einfacher werden.

Welche Arten der Förderung gibt es?

Es existieren drei Programme:

  • Wohngebäude (BEG-WG)
  • Nichwohngebäude (BEG-NWG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Gefördert werden sowohl Komplettsanierungen mit Antragstellung bei der KfW als auch einzelne Sanierungsmaßnahmen, die über das BAFA abgewickelt werden.

Des Weiteren werden Energieberatungen und Baubegleitungen durch einen Energieberater unterstützt. Denn bei allen Förderprogrammen der BEG ist die Beauftragung eines Energieberaters Pflicht.

Zuschüsse für einzelne Dämmmaßnahmen (BEG-EM, BAFA)

Sie möchten Ihre Fassade, Ihr Dach oder die Kellerdecke dämmen und finanzieren die Sanierung aus eigenen Mitteln? Dann können Sie bei der BAFA einen Zuschuss für diese einzelnen Sanierungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten der Sanierung müssen mindestens 300 Euro brutto betragen.

Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten (Investitionssumme). Zu den förderfähigen Kosten zählen auch „Umfeldmaßnahmen“, wie z. B. die Kosten der Baustelleneinrichtung oder die Errichtung eines Baugerüsts.

Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent wird gewährt, wenn die durchzuführende Dämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war. Somit wächst die Förderung auf 20 Prozent der Kosten bei Einzelmaßnahmen.

Die förderfähigen Kosten sind bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein individueller Sanierungsplan (iSFP) vor, steigt die Obergrenze auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt also 12.000 Euro.

Wichtig: Der iSFP wird nur bei Investitionen ab 30.000 Euro gewährt und gilt nur für den Betrag oberhalb der Mindestinvestition.

Die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst wird mit 50 Prozent und maximal 650 Euro (Einfamilienhaus) gefördert. Der Betrag erhöht sich auf 850 Euro bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten (Zuschuss der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)"). 

Zusätzlich werden Kosten des Energieberaters für Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 Prozent (max. 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern) staatlich gefördert. Diese Förderung kann im gleichen BAFA-Antrag beantragt werden.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP wird von Energieberater vor Start der Dämmmaßnahmen erstellt. Er ermittelt den Ist-Zustand des Gebäudes und stellt diesen durch eine farbliche Visialisierung anschaulich dar. Zudem werden Sanierungsvorschläge dargestellt und die positiven Auswirkungen auf die energetische Qualität des Gebäudes aufgezeigt. Er unterstützt bei der sinnvollen Planung einer Sanierungsmaßnahme und bringt zudem 5 Prozent zusätzlichen Bonus bei der Förderung. Allerdings wird der Bonus erst bei Investionen ab 30.000 Euro gewährt und gilt nur für den Betrag oberhalb dieser Mindestinvestition.

 

Förderkredite für Dämmmaßnahmen (BEG-WG, KfW) 

Der Förderhöchstbetrag für eine Komplettsanierungen zum Effizienzhaus beträgt pro Wohneinheit maximal 150.000 €. Abhängig vom erreichtem Effizienzhaus-Standard wird ein Tilgungszuschuss gewährt, der den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduziert. Je besser die Effizienz­haus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.

Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse* 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse* 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse* 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse* 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse* kein Zuschuss
Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse* 5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse kein Zuschuss -
Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse* 5 % bis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse* 5 %  bis zu 7.500 Euro
Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse*
Stand: ab 21.07.2026
10 %  bis zu 15.000 Euro

* Plus 10 % Förderung erhalten Sie bei den markierten Effizienzhaus-Förderungen, wenn Ihr Haus zu den 25 % der schlechtesten Häuser in Deutschland gehört. Damit ist es ein „Worst Performing Building“ (WPB). Das erkennen Sie z. B. im Energieausweis. Fällt Ihr Gebäude in die Klasse H, ist es ein WPB.

Und auch die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater wird gefördert.

Förderung der Baubegleitung

Immobilie Max. Kreditbetrag Tilgungszuschuss
Ein- und Zweifamilien­haus, Doppel­haus­hälfte und Reihenhaus 10.000 Euro 
je Vorhaben
50 %, bis zu 5000 Euro
Eigentumswohnung (min. 3 WE im Gebäude) 4.000 Euro 
je Wohneinheit, max. 40.000 Euro je Vorhaben
50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten

4.000 Euro
je Wohneinheit, max. 40.000 Euro je Vorhaben

50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.

Was ist die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse)?

Wird bei einer Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut und damit mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt, so wird die Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht!

 

Was ist ein Worst Performing Building (WPB)?

Mehr Geld für alte Gebäude: Weist ein Haus einen sehr schlechten energetischen Standard auf und gehört zu den 25 % der schlechtesten Häuser in Deutschland, so bezeichnet man es als Worst Performing Building (WPB). In diesem Fall steigt der Fördersatz um 10 Prozent!

Wer bekommt eine BEG Förderung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es handelt sich um selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude oder um Eigentumswohnungen.
  • Der Bauantrag bzw. Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens 5 Jahre zurück.
  • Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gelten eigene Effizienz-Standards.
  • Mit den Sanierungsarbeiten darf erst nach Beantragung begonnen werden. Als Beginn zählt bereits der Vertragsabschluss mit einem Fachbetrieb.
  • Ein qualifizierter Energieberater wird vor Beginn der Wärmedämmmaßnahme beauftragt. Dieser muss noch vor Antragstellung eine technische Projektbeschreibung (TPB) für die BAFA-Förderung bzw. eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Förderungen der KfW ausstellen.
  • Wird die energetische Sanierung auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, erhöht sich der Zuschuss bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) um 5 Prozent. Dadurch steigt beispielsweise der Zuschuss von Fassaden-, Dach- oder Kellerdeckendämmung von 15 auf 20 Prozent. Der iSFP-Bonus wird allerdings erst bei Investitionen ab 30.000 Euro gewährt und gilt nur für den Betrag oberhalb dieser Mindestinvestition.
  • Die technischen Mindestanforderungen werden eingehalten:
Bauteil U-Wert Anforderung in W/(m²∙K)
 
Dämmstoffdicke Produkt
Schrägdächer 0,14

ca. 140 mm + 140 mm

Klemmrock Zwischensparrendämmung mit Masterrock
Aufsparrendämmung
ca. 240 mm +
40-60 mm

Klemmrock Zwischensparrendämmung
mit Formrock 035 
Untersparrendämmung

Flachdächer 0,14 ca. 280 mm Georock 040 MV(Gefälledach) mit
Hardrock 040 (Grunddämmung)
Außenwände 0,20 ca. 160 mm

Coverrock II
Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

ca. 200 mm Fixrock 035
Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF)
ca. 200 mm Flexirock 035
Holzrahmenbau
Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk Wärmeleitfähigkeit λ <= 0,035 W/(m∙K) Dämmstoffdicke entspricht der Dicke des Hohlraums Fillrock KD Plus
Einblasdämmung
Oberste Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen 0,14 ca. 240 mm Tegarock Pro oder Tegarock Premium
Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen 0,25 ca. 120  mm

Planarock Top
oder Planrock Paint

WICHTIG: Eine BEG / KfW-Förderung lässt sich nicht mit einer steuerlichen Förderung kombinieren!

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