Durch die Bündelung der Fördermittel unter dem Dach BEG soll der Zugang zu Fördermitteln übersichtlicher und einfacher werden.
Welche Arten der Förderung gibt es?
Es existieren drei Programme:
- Wohngebäude (BEG-WG)
- Nichwohngebäude (BEG-NWG)
- Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Gefördert werden sowohl Komplettsanierungen mit Antragstellung bei der KfW als auch einzelne Sanierungsmaßnahmen, die über das BAFA abgewickelt werden.
Des Weiteren werden Energieberatungen und Baubegleitungen durch einen Energieberater unterstützt. Denn bei allen Förderprogrammen der BEG ist die Beauftragung eines Energieberaters Pflicht.
Zuschüsse für einzelne Dämmmaßnahmen (BEG-EM, BAFA)
Sie möchten Ihre Fassade, Ihr Dach oder die Kellerdecke dämmen und finanzieren die Sanierung aus eigenen Mitteln? Dann können Sie bei der BAFA einen Zuschuss für diese einzelnen Sanierungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten der Sanierung müssen mindestens 300 Euro brutto betragen.
Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten (Investitionssumme). Zu den förderfähigen Kosten zählen auch „Umfeldmaßnahmen“, wie z. B. die Kosten der Baustelleneinrichtung oder die Errichtung eines Baugerüsts.
Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent wird gewährt, wenn die durchzuführende Dämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war. Somit wächst die Förderung auf 20 Prozent der Kosten bei Einzelmaßnahmen.
Die förderfähigen Kosten sind bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein individueller Sanierungsplan (iSFP) vor, steigt die Obergrenze auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt also 12.000 Euro.
Wichtig: Der iSFP wird nur bei Investitionen ab 30.000 Euro gewährt und gilt nur für den Betrag oberhalb der Mindestinvestition.
Die Erstellung des Sanierungsfahrplans selbst wird mit 50 Prozent und maximal 650 Euro (Einfamilienhaus) gefördert. Der Betrag erhöht sich auf 850 Euro bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten (Zuschuss der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)").
Zusätzlich werden Kosten des Energieberaters für Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 Prozent (max. 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern) staatlich gefördert. Diese Förderung kann im gleichen BAFA-Antrag beantragt werden.
Förderprogramme auf einen Blick
Mit wenigen Klicks einen Überblick über Ihre Fördermöglichkeiten erhalten.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP wird von Energieberater vor Start der Dämmmaßnahmen erstellt. Er ermittelt den Ist-Zustand des Gebäudes und stellt diesen durch eine farbliche Visialisierung anschaulich dar. Zudem werden Sanierungsvorschläge dargestellt und die positiven Auswirkungen auf die energetische Qualität des Gebäudes aufgezeigt. Er unterstützt bei der sinnvollen Planung einer Sanierungsmaßnahme und bringt zudem 5 Prozent zusätzlichen Bonus bei der Förderung. Allerdings wird der Bonus erst bei Investionen ab 30.000 Euro gewährt und gilt nur für den Betrag oberhalb dieser Mindestinvestition.













