Unsere Dämmlösungen aus Steinwolle bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten eine energetische Sanierung fachgerecht durchzuführen und sich auf diese Weise eine staatliche Unterstützung durch Fördergelder zu sichern.
Förderungen für die Dämmung
Hilfe erhalten Sie von Bund, Ländern, Kommunen und zahlreichen weiteren Institutionen, die Förderungen in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Förderkrediten oder Steuerermäßigungen gewähren.
Doch welche Förderungen gibt es genau? Wie unterscheiden sie sich? Welche Förderung ist für mich optimal? Und was muss ich bei einer Beantragung beachten?
Einige Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Kapitel.
Steuerförderung und Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)
Wir beschäftigen uns schwerpunktmäßig mit der unbürokratischen steuerlichen Förderung von Wärmedämmmaßnahmen.
Hier können innerhalb von drei Jahren bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten (max. 40.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden.
Darüber hinaus informieren wir über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) und hier insbesondere über Einzelmaßnahmen (EM), wie z.B. der Dämmung des Dachs, der Fassade oder der Kellerdecke.
Hier können förderfähige Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit geltend gemacht werden, wenn die geplante Dämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist. So kann man bei Einzelmaßnahmen mit Fördermitteln 20 Prozent der Kosten decken. Und auch die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird mit 50 Prozent (max. 650 Euro pro Einfamilienhaus) unterstützt.
Für diese Art der Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Auch hier gibt es gute Nachrichten: die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater wird mit bis zu 50 Prozent (max. 5.000 Euro bei Ein und Zweifamilienhäusern) unterstützt!
Förderprogramme auf einen Blick
Mit wenigen Klicks einen Überblick über Ihre Fördermöglichkeiten erhalten.
Bis zu 40.000 Euro Sanierungskosten von der Steuer absetzen!






