Sanieren und Dämmen lohnt sich!

Unsere Dämmlösungen aus Steinwolle bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten eine energetische Sanierung fachgerecht durchzuführen und sich auf diese Weise eine staatliche Unterstützung durch Fördergelder zu sichern.

Förderungen für die Dämmung

Hilfe erhalten Sie von Bund, Ländern, Kommunen und zahlreichen weiteren Institutionen, die Förderungen in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Förderkrediten oder Steuerermäßigungen gewähren.

Doch welche Förderungen gibt es genau? Wie unterscheiden sie sich? Welche Förderung ist für mich optimal? Und was muss ich bei einer Beantragung beachten?

Einige Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Kapitel.

Steuerförderung und Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Wir beschäftigen uns schwerpunktmäßig mit der unbürokratischen steuerlichen Förderung von Wärmedämmmaßnahmen. 

Hier können innerhalb von drei Jahren bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten (max. 40.000 Euro)  steuerlich geltend gemacht werden.

Darüber hinaus informieren wir über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) und hier insbesondere über Einzelmaßnahmen (EM), wie z.B. der Dämmung des Dachs, der Fassade oder der Kellerdecke. 

Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit sind bei Einzelmaßnahmen förderfähig und 15 Prozent der Kosten. Die Förderung erhöht sich nochmals um 5 Prozent, wenn die Dämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war. So kann man bei Einzelmaßnahmen mit Fördermitteln 20 Prozent der Kosten decken. Und auch die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird mit 80 Prozent (max. 1.300 Euro pro Einfamilienhaus) unterstützt.

Für diese Art der Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Auch hier gibt es gute Nachrichten: die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater wird mit bis zu 50 Prozent (max. 5.000 Euro bei Ein und Zweifamilienhäusern) unterstützt!

Steuerliche Förderung und BEG / KfW-Förderung

Suchen Sie einen qualifizierten Energieberater?

Einzel­maßnahme oder Komplett­sanierung? Steuer­ermäßigung, Zuschüsse oder Förderdarlehen? Ihr Energieberater behält den Überblick und ist für die Beantragung von Fördermitteln zudem verpflichtend.

Die nachfolgenden Links verweisen auf weitergehende Informationen und praktische Hilfsmittel zum Thema Förderung.

Übersicht Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG): Seit dem 01.01.2021 ist die BEG in Kraft. Sie bündelt die existierenden Förderangebote der KfW und BAFA und tritt sukzessive in Kraft.

Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Hier finden Sie die aktuellen Förderrichtlinien inklusive der Änderungsversionen.

Musterformular für Fachunternehmen zum Nachweis der steuerlichen Absetzbarkeit der Sanierungsmaßnahme: Wird zur Vorlage beim Finanzamt benötigt. 

Unsere förderfähigen Anwendungen