In Rettungswegen dürfen bei offen verlegten Rohrleitungen ausschließlich nichtbrennbare Rohrleitungen und Dämmstoffe, wie zum Beispiel ROCKWOOL 800, Teclit PS Cold und ROCKWOOL Klimarock zum Einsatz kommen.
Rohrleitungsanlagen aus brennbaren Baustoffen oder mit brennbaren Dämmstoffen müssen:
- in Schlitzen von massiven Wänden mit mindestens 15 mm dickem mineralischem Putz auf nichtbrennbarem Putzträger oder mit mindestens 15 mm dicken Platten aus mineralischen Baustoffen verschlossen werden,
- in Installationsschächten und -kanälen,
- über Unterdecken,
- in Unterflurkanälen,
- in Systemböden
verlegt werden.
Brennbare Leitungsanlagen, die für den Betrieb des Rettungswegs zwingend erforderlich sind, dürfen offen verlegt werden. Dies gilt i. d. R. nur für elektrische Leitungen.
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