Wie kann ich Dämmmaßnahmen von der Steuer absetzen?

Sie möchten die Dämmung von Fassade, Dach, Dachboden oder Kellerdecke von der Steuer absetzen? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt wie Sie vorgehen sollten.

1. Information

Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten für energetische Modernisierungen Ihres Wohneigentums. Die steuerliche Förderung bietet sich insbesondere bei Einzelmaßnahmen an, wie z. B. der Dämmung des Dachbodens, der Fassade oder des Dachs, die sich unkompliziert absetzen lässt.

Steht dagegen eine umfassende Gebäudesanierung an, so bieten sich z.B. KfW-Förderprogramme an, die allerdings im Vorfeld beantragt und genehmigt werden müssen. Alternativ gibt es zahlreiche Förderungen von Bund, Ländern, Kreisen, Städten sowie Energieversorgern.

2. Beratung

Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung ist eine Energieberatung grundsätzlich nicht erforderlich. Dennoch kann es sinnvoll sein, einen Energieberater hinzuzuziehen, der Sie bei der Auswahl der sinnvollsten Wärmedämmmaßnahme für Ihr Gebäude unterstützt.

Attraktiver Nebeneffekt: die Kosten für die Einschaltung eines Energieeffizienz-Experten können zu 50% steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Energieberater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert (Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude“) zugelassen ist.

3. Planung und Auftrag

Damit der Steuerbonus geltend gemacht werden kann, müssen die geplanten Wärmedämmmaßnahmen Mindestanforderungen erfüllen und von einem Fachhandwerker durchgeführt werden. Neben Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) - ab 1.11.2020 Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - gibt es Anforderungen an die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte), die z. B. bei der Modernisierung des Dachs einzuhalten sind.

Vergewissern Sie sich bei der Planung (ggf. mit einem Energieberater), dass alle Voraussetzungen für die Steuerermäßigung erfüllt werden. Lassen Sie sich dann von einem Fachhandwerker ein Angebot erstellen, dass Sie nochmal eingängig prüfen bevor Sie den Auftrag vergeben und die Sanierungsmaßnahmen beginnen.

4. Nachweis

Nach Fertigstellung der Wärmedämmmaßnahme am Gebäude, muss der Handwerker/Energieberater nachweisen, dass bei der Ausführung sämtliche Vorgaben für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllt wurden. Die Finanzverwaltungen hat hierzu ein Musterformular erstellt. 

5. Rechnung

Zur steuerlichen Absetzung benötigen Sie eine bereits bezahlte Rechnung des Fachhandwerkers. Sie gilt als beglichen, wenn ein Zahlungseingang beim Handwerker erfolgt ist. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Die Rechnung muss zudem:

  • in Deutsch erstellt sein
  • die Adresse des Gebäudes enthalten
  • alle durchgeführten Dämmmaßnahmen sowie Leistungen des Handwerkers auflisten

6. Steuererklärung

Über drei Jahre verteilt werden die Sanierungskosten in der Einkommenssteuererklärung angegeben. Wo genau im Formular wird noch innerhalb des Jahres 2020 festgelegt.

Folgende Nachweise sind für die Steuererklärung notwendig:

  • Fachunternehmererklärung
  • Bezahlte Rechnung
  • Eigennutzung des Gebäudes, das mindestens zehn Jahre alt ist
  • Beginn der Wärmedämmmaßnahmen nach dem 01.01.2020

Alle Unterlagen zur Wärmedämmmaßnahme sollten für zehn Jahre aufbewahrt werden!

Das könnte Sie auch interessieren: