Anforderungen an Schallschutz erfüllen

Ob Neubau oder Sanierung – die Frage, wie die am Standort geltenden Anforderungen an den Schallschutz konstruktiv zu erfüllen sind, muss bei der Planung von Industrie- oder Veranstaltungsgebäuden frühzeitig geklärt werden. Das Flachdach ist hierbei besonders entscheidend.

Gab es in der ersten Bauphase noch einen ausreichenden Abstand zwischen Industrie- und Wohngebieten, rücken gewerblich genutzte Gebäude und Wohnhäuser mittlerweile in vielen Städten immer näher aneinander heran. Zudem steigt generell die Sensibilisierung für das Thema Lärm. Daher sollten Industrie- und Veranstaltungsgebäude ein Höchstmaß an Schalldämmung bieten, damit möglichst wenig Lärm vom Gebäudeinneren nach außen dringt.

Schalldämmung und Schallabsorption gleichermaßen berücksichtigen

Doch es geht nicht nur um die Schalldämmung. Auch der Lärm im Gebäude selbst ist ein entscheidender Faktor. Bei einem hohen Innenraumlärmpegel soll durch ein Höchstmaß an Schallabsorption eine angenehme Raumakustik geschaffen werden. Das sorgt für ein angenehmes Arbeitsklima und schützt die Gesundheit der Mitarbeiter.

Um eine gute Schallabsorption zu erreichen, werden für die Konstruktion von Stahlleichtdächern oftmals gelochte Trapezprofile mit Schallschutzeinlagen verwendet. Das verbessert die Raumakustik und damit den Arbeitskomfort erheblich, verschlechtert aber gleichzeitig das Schalldämmmaß – was eine erhöhte Lärmbelästigung der Umwelt mit sich bringen kann.

Die Aspekte Schalldämmung und Schallabsorption müssen also in Einklang gebracht werden. Vor diesem Hintergrund spielt das Flachdach als größtes Außenbauteil eine immer wichtigere Rolle.

Umfangreiche Schallprüfungen – die ideale Schallschutz-Lösung fürs Flachdach finden

Um Planer bei der Suche nach der idealen Schallschutz-Lösung fürs Flachdach zu unterstützen, hat ROCKWOOL zahlreiche Schallprüfungen durchgeführt. Dabei wurden sowohl Flachdachkonstruktionen mit ungelochten als auch gelochten Stahltrapezprofilen, sogenannten Akustik-Trapezprofilen, geprüft und verschiedene Dachaufbauten berücksichtigt. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die durch unterschiedliche Dämmstoffe und Dachabdichtungen zu erzielenden Schalldämmmaße bei Stahlleichtdächern.

Folgende Erkenntnisse lassen sich ableiten:

  • Durch den Einsatz gelochter Trapezprofile reduziert sich das Schalldämmmaß einer Dachkonstruktion verglichen mit einer Konstruktion mit ungelochten Profilen um etwa 4-6 dB. Der Schallschutz leidet also deutlich und muss durch zusätzliche Maßnahmen verbessert werden.
  • Im Vergleich zu anderen Dämmstoffen bieten Dachdämmplatten aus Steinwolle für Stahlleichtdachkonstruktionen den höchsten Schallschutz und kompensieren die durch die Lochung bei Akustik-Trapezprofilen hervorgerufene Minderung des Schallschutzes messbar besser als andere Dämmstoffe.

Neben der Dämmung wurde im Rahmen der Tests auch der Einfluss unterschiedlicher Abdichtungen auf das Schalldämmmaß einer Konstruktion sowie der Nutzen von in die Akustik-Trapezprofile eingelegten Akustik-Profilfüllern geprüft.

Flachdachkonstruktion mit ungelochten Stahltrapezprofilen und einer einlagigen Kunststoffbahn

Bei einer Flachdachkonstruktion mit ungelochten Stahltrapezprofilen und einer einlagigen Kunststoffbahn wurden folgende Schalldämmmaße erreicht:

  • Bei einer 80 mm dicken Dämmung mit PUR/PIR Dämmstoffen Rw 34 dB
  • Bei einer 120 mm dicken PS-Dämmung Rw 35 dB
  • Bei einer 120 mm dicken Dämmung aus Steinwolle Rw 43 dB

Steinwolle erreichte hier also einen deutlich besseren Wert.

Flachdachkonstruktion mit ungelochten Stahltrapezprofilen und einer zweilagigen Bitumenbahn

Wurde die Abdichtung im ansonsten identischen Aufbau mit einer zweilagigen Bitumenbahn ausgeführt, so verbesserte sich

  • das Schalldämmmaß einer 120 mm dicken PS-Dämmung auf Rw 40 dB
  • das Schalldämmmaß einer 120 mm dicken Steinwolle-Dämmung auf Rw 45 dB
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Schalldämmmaß bei gelochten Trapezprofilen

Bei der Prüfung von Konstruktionen mit gelochten Trapezprofilen zeichnete sich im Vergleich zu ungelochten Profilen ein deutlich kritischeres Bild ab. Die Lochung der Trapezprofile reduziert den Schallschutz erheblich. Dies muss durch den Dämmstoff bzw. die Abdichtung kompensiert werden. Diese Kompensierung ist mit Mineralwolle deutlich einfacher zu erreichen, da sie im Vergleich zu anderen Dämmstoffen trotz des höheren Gewichts hoch flexibel und vor allem offenporig und damit schallschluckend ist.

Die Grafik unten zeigt die Messergebnisse im Überblick:

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Werden zur Erreichung des vorgeschriebenen Lärmschutzes im Gebäudeinneren gelochte Trapezprofile eingesetzt, so ist beispielsweise ein bewertetes Schalldämmmaß von Rw 38 dB – unabhängig von der Art der Abdichtung – nur mit einer Steinwolle-Dämmung von mindestens 120 mm Dicke in Kombination mit einer zweilagigen Bitumenabdichtung zu erzielen. Um den Wärmeschutz zu erfüllen, entscheiden sich die meisten Planer jedoch für eine Dämmdicke von 200 mm. Diese erreicht auf gelochten Trapezprofilen bereits gemeinsam mit einer einlagigen Kunststoffabdichtung ein Schalldämmmaß von Rw 40 dB, mit einer zweilagigen Bitumenabdichtung sogar von Rw 42 dB.

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Schallschutz mit Steinwolle

„Für alle Gebäude mit einem hohen Innenraumlärmpegel und einer Stahlleichtdachkonstruktion bietet eine Dämmung aus nichtbrennbarer Steinwolle den besten und einfachsten Schallschutz. Bei Stahlleichtdächern mit gelochten Trapezprofilen ist die Dämmung mit Steinwolle oftmals sogar die einzige wirtschaftliche Möglichkeit, um den geforderten Schallschutz zu erreichen. Und obendrein leistet diese als nichtbrennbarer Baustoff einen wertvollen Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz.“

Andreas Gebing – Produktmanager Flachdach

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