Anwendungsbereiche
Rohrabschottungen R 30 bis R 120 von nichtbrennbaren Rohrleitungen und brennbaren Versorgungsleitungen bei Massivwänden und -decken sowie leichten Trennwänden und Holzbauteilen.
Verwendbarkeitsnachweise
abP: P-NDS04-417
Folgende Anwendbarkeitsnachweise sind zu beachten
Abschottungen von nichtbrennbaren Rohrleitungen
abP P-3725/4130 MPA-BS
Abschottungen von brennbaren Versorgungsleitungen
abP P-3726/4140 MPA-BS
Abschottungen von brennbaren Gasrohrleitungen
aBG Z-19.53-2436
Abschottungen von Mischinstallationen bei Versorgungsleitungen
aBG Z-19.53-2426
Abschottungen von Rohr- und Elektroleitungen – Abstände im Conlit Abschottungssystem
GA-2014/291c -Nau
Abschottungen von Rohr- und Elektroleitungen in Decken besonderer Bauart
GA-2016/059d -Nau
Prüfbericht Schallschutz an Rohrleitungen
P-BA 182/2014, P-BA 292/2014
Abschottungen von Rohr- und Elektroleitungen/Kabeltragsystemen im Conlit Penetration Board
aBG Z-19.53-2671
Allgemeine Warnhinweise
Steinwolle-Dämmstoffe sind stets trocken zu lagern, einzubauen und danach vor Feuchtigkeit zu schützen.
Die Anwendungs- und Verlegehinweise der Hersteller sonstiger verwendeter Komponenten sind ebenso wie sonstige behördliche, technische und die Sicherheit betreffende Vorgaben, so auch der Berufsgenossenschaft, unbedingt zu beachten.
Wichtige Hinweise
Die Abschottungen nach den genannten Anwendbarkeitsnachweisen sind kennzeichnungspflichtig.
Die Conlit 150 U kann ebenso zum Ringspaltverschluss bei Einzelleitungsdurchführungen nach den Erleichterungen der MLAR verwendet werden.
Folgende Dokumente und ergänzende Unterlagen in der jeweils aktuellen Fassung sind in jedem Fall zu beachten
Für weitere Fragen zu den Produkten und deren Anwendung nutzen Sie möglichst schon vor der Montage unsere Fachberatung – telefonisch und per E-Mail
Telefon: 02043 408 606
E-Mail: service.technik@rockwool.de