Bürogebäude nach der Sanierung „modellhaft gut“

DEUTSCHE ROCKWOOL
7. Juli 2022

Brandschutzkonzept für die DEUTSCHE ROCKWOOL

Gladbeck – Eine bemerkenswerte Sanierung realisierte die DEUTSCHE ROCKWOOL am Standort Gladbeck unter Einsatz ihrer eigenen, nichtbrennbaren Dämmstoffe aus Steinwolle: Der Primärenergiebedarf ihres nach Aufstockung fünfgeschossigen Bürogebäudes wurde um 84 % gesenkt. Deutlich verbessert werden konnte zugleich der Standard des baulichen und organisatorischen Brandschutzes, so Dipl.-Ing. André Janert, Leiter Vorverkauf bei der DEUTSCHEN ROCKWOOL und Ansprechpartner für die an der Sanierung beteiligten Fachplaner und -handwerker in der Bauphase.

Die Sachverständigen Ralf Laarmann M.Eng. und Dipl.-Ing. Gerd-Ulrich Krause aus Emmerich am Rhein berieten ROCKWOOL bereits in der Entwurfsphase und übernahmen anschließend die Baubegleitung sowie die Schulung der Brandschutzbeauftragten im Team. Gemeinsam erstellten sie sowohl die Brandschutztechnische Stellungnahme zum Bauantrag als auch die Feuerwehrpläne, den Flucht- und Rettungswegeplan für die fünf Etagen und die Brandschutzordnung Teil A bis C.

„Ich bin im ROCKWOOL FORUM in der Ausbildung von Brandschutzsachverständigen tätig“, erklärt Laarmann zu Beginn eines Gesprächs im inzwischen bezogenen Bürogebäude an der Rockwool Straße. Insofern habe es ihn nicht überrascht, als die Geschäftsführung ihn darüber informierte, im Zuge der Sanierung den baulichen Brandschutz deutlich verbessern zu wollen. Heute präsentiere sich das Gebäude auch mit Blick auf den Brandschutz „modellhaft gut“. Positiv habe sich ausgewirkt, dass ganz automatisch im ganzen Gebäude ausschließlich nichtbrennbare Steinwolle-Dämmstoffe eingebaut wurden. Das sei bereits die „halbe Miete“, so Laarmann.

Brandabschnitte sinnvoll planen

„Niemand kommt an der Sicherung z. B. von Brandabschnitten gemäß Landesbauordnung LBO vorbei und die wird teurer, wenn nicht von vornherein die Raumaufteilung im Gebäude entsprechend geplant wird“, berichtet er weiter. Die DEUTSCHE ROCKWOOL etwa habe neue, offenere Grundrisse mit größeren Gruppenbüros gestalten können, weil alle brandlastrelevanten Räume wie Küche, WC und Technikraum im Kern der Etage um einen notwendigen Flur gruppiert und gekapselt wurden. Die außerhalb dieser „Kapsel“ liegenden Nutzflächen sind kleiner als 400 m². Zwischen ihnen musste also kein notwendiger Flur in F 30 gebaut werden. „Da wir hier als Fachplaner bereits hinsichtlich der Grundrisse Einfluss nehmen konnten, wurden unnötige Kosten für Brandschutzkonstruktionen im Bereich des notwendigen Flures eingespart.“

Zum Hintergrund: Für jede Nutzungseinheit in einem Gebäude der Klasse 5 > 400 m² muss gemäß Bauordnung des Landes NRW ein notwendiger Flur in F 30 eingeplant und ausgeführt werden. „Es ist also in mehrfacher Hinsicht sinnvoll, den Brandschutzplaner nicht wie üblich erst in der Leistungsphase 4 einzubeziehen, sondern möglichst schon in der Entwurfsphase“, ist Janert überzeugt.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die auf allen Etagen anzutreffenden Räume für die Elektrounterverteilung, in denen auch Kopierer aufgestellt wurden, mussten brandschutztechnisch komplett gekapselt werden. Im Gebäude der DEUTSCHEN ROCKWOOL erhielten sie selbstschließende t30rs Türen. „Eine Entscheidung, die im Büroalltag relevant ist, denn die Tür zum Kopierer-Raum kann nun immer geöffnet bleiben, ohne dass dies zu einem Risiko im Brandfall wird. Das ist praktisch und muss in diesem Fall nicht mit einem unbeweglichen und verbotenen Holzkeil von den Mitarbeitern erzwungen werden. Ein moderner Obentürschließer hält die Tür offen und schließt sie – anders als ein Keil – im Brandfall ohne menschliches Zutun.“ Mehrkosten pro Tür: rund 1.000 Euro. „Mit anderen Bauherren muss ich über solche Mehrkosten oft diskutieren. Mit ROCKWOOL nicht. Hier weiß man um die Bedeutung des baulichen Brandschutzes und um die Gefahren, die Menschen durch ihr alltägliches Verhalten erst schaffen.“

Anspruchsvoll gestalteten sich Planung und Einbau der automatischen Raumlüftung im Gebäude. Ihre Leitungen mussten teilweise unterhalb der durch die Bestandskonstruktion gegebenen Stahlbetonunterzüge geführt werden. Gleichzeitig sollte mit Rücksicht auf die schlussendliche Raumhöhe aber keine feuerhemmende, vollflächige Installationsebene mit einer abgehängten Decke geschaffen werden. Deshalb entschied man sich auf Anraten von Laarmann dafür, die Rohrleitungen der Lüftung aus nichtbrennbarem Material sichtbar und zugänglich zu montieren. Brandschutztechnisch abgeschottet wurden die Rohrleitungen in den Installationsschächten sowie bei der Deckendurchdringung und beim Eintritt in einen anderen Brandschutzabschnitt mit dem „Conlit“ System aus dem Produktportfolio des Hausherrn.

Sämtliche bei einem Gebäude der Klasse 5 notwendigen oder empfohlenen Dämmungen wurden mit bewährten Steinwolle-Systemen von ROCKWOOL erstellt: Die Raumtrennwände wurden mit „Sonorock“, die Fassaden mit „Coverrock“ bzw. „Fixrock“ und das Flachdach mit „Hardrock“ sowie „Megarock“ gedämmt. Die Stahlträger wurden mit „Conlit Steelprotect Board“ bekleidet, Leitungen und Rohre mit „Teclit“ bzw. der Rohrschale „Rockwool 800“ gedämmt.

Kommunikation mit allen Schnittstellen

Ausführlich hatten Laarmann und Krause vor Baubeginn die Werkverträge des Generalunternehmers geprüft. „Das sollte eigentlich immer so sein, denn auf diese Weise kann man erkennen, wo unbemerkt gefährliche Brandlasten durch den Einbau falscher Baustoffe und Konstruktionen zum Risiko werden könnten“, beschreibt Laarmann den Vorteil dieser Vorgehensweise. „Wir sagen klar, wo was warum wie abgeschottet, bekleidet oder isoliert werden muss und schärfen damit tatsächlich nicht selten das Bewusstsein des Verarbeiters.“ Guter baulicher Brandschutz entstehe u. a. dadurch, dass nichts anderes eingebaut wird als das, was vertraglich vereinbart wurde. „Leider ist es auch so, dass der Gebäudeversicherer im Schadensfall nicht verpflichtet ist, vollen Schadensersatz zu leisten, wenn nachgewiesen wird, dass andere als die geplanten Produkte eingebaut wurden.“

Der TGA-Planer sollte generell eng mit dem Brandschutzplaner zusammenarbeiten, lautet eine Empfehlung von Laarmann, der sich auch ehrenamtlich im Deutschen Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB) engagiert. „Man kann und muss z. B. früh diskutieren, ob ein Rohrleitungsnetz im Schacht oder in der Decke geschottet wird. Hier kann mit Rücksicht auf die Installation variiert werden. Aber danach muss die Ausführung stimmig sein. Deshalb ist es sinnvoll, wenn klar verabredet wird, wer kontrolliert.“

Frühzeitig mit der Feuerwehr im Gespräch

Für die DEUTSCHE ROCKWOOL hatte Laarmann nicht nur mit dem Generalunternehmer, sondern auch mit der örtlichen Feuerwehr bereits in der ersten Planungsphase gesprochen. „So konnten wir deren Ausrüstung bei der weiteren Planung berücksichtigen.“ In Gladbeck etwa forderte die zuständige Feuerwache einen zweiten baulichen Rettungsweg für das fünfgeschossige Gebäude, weil sie nicht dafür ausgerüstet ist, bis zu 30 Menschen pro Etage aus den oberen Geschossen in der vorgegebenen Rettungszeit von 30 Minuten zu evakuieren. „Das war für uns keine Überraschung, insofern hatten wir bereits eine zusätzliche, außen liegende Fluchttreppe geplant, die aus jeder Etage zu erreichen ist“, berichtet Janert. „Aber diese Treppe ist ein gutes Beispiel dafür, welche Anforderungen plötzlich im Raum stehen können, wenn man zu spät miteinander spricht. Und es wird teurer, wenn solche Themen erst im Baugenehmigungsverfahren aufkommen.“

Laarmanns Fazit aus vielen Jahren Berufspraxis als Brandschutzingenieur und -sachverständiger: „Der Planungsprozess muss umgedacht werden. Im Gewerbebau ist die zentrale Frage: Wie existiert ein Unternehmen nach einem Brandereignis weiter? Welche Unternehmensbereiche müssen vor einem Totalverlust möglichst geschützt werden? Was verlangt der Gebäudeversicherer? Durch welche Maßnahmen und Einrichtungen wird die örtliche Feuerwehr optimal in die Lage versetzt zu retten? Erst danach werden selbstverständlich auch die Anforderungen der LBO in die Brandschutzplanung einbezogen.“

Vorbereitungen für den Einsatz

Für den optimalen Schutz des Bürogebäudes der DEUTSCHEN ROCKWOOL in Gladbeck kann die Feuerwehr jederzeit auf einen Zentralschlüssel zugreifen, mit dem sie alle Türen im Gebäude öffnen kann. Aktuelle Grundrisspläne sämtlicher Etagen stehen im Dokumentenarchiv der Feuerwehr bereit. Auf jeder Etage kann sie aus der trockenen Steigleitung Löschwasser entnehmen, das vor dem Gebäude zentral eingespeist wird. Überall dort, wo wichtige Absperrventile in den Decken zu finden sind, stehen für die Feuerwehr Leitern bereit, die nur sie aufschließen und nutzen kann. Laarmann erinnert sich an die vielen Themen, die vor Bauantrag bereits geklärt wurden: „Wir haben z. B. besprochen, welche Blitzleuchtenfarben die Feuerwehr an den Löschwasserstationen vorschreibt. Das ist tatsächlich in jeder Region anders geregelt.“

Für die ausgebildeten Brandschutzhelfer – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DEUTSCHEN ROCKWOOL – stehen im sanierten Gebäude spezielle Feuerlöscher an zahlreichen Punkten bereit, mit denen sie selbst einen Entstehungsbrand eindämmen oder löschen können. „30 % aller Brände entstehen durch einen Elektrobrand“, berichtet Laarmann. „Deshalb ist es wichtig, dass man im Unternehmen darauf vorbereitet ist, den Brand z. B. einer Unterverteilung schnell selbst zu löschen.“ Auch in den Küchen sind spezielle Feuerlöscher verfügbar, mit denen etwa brennende Flüssigkeiten zu löschen sind.

Flüchten mit System

Gut sichtbar für Gäste hängen Fluchtwegepläne im Gebäude. Die Fluchtwegebeleuchtung entspricht den Anforderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten und der LBO. Rauchmelder in allen Räumen senden ihre Signale an eine Rauchmeldezentrale. Sprechen zwei benachbarte Melder an, wird die Feuerwehr automatisch alarmiert, während in allen Räumen Sockelsignalgeber am Rauchmelder damit beginnen, ein optisches und akustisches Signal auszusenden. Auf jeder Etage gibt es an jedem Ausgang einen Drucktaster, mit dem über eine Standleitung ein außer Kontrolle geratener Brand an die Feuerwehr manuell gemeldet werden kann.

Einmal pro Jahr werden sich zukünftig die Brandschutzverantwortlichen aus dem Unternehmen mit Laarmann treffen, um Veränderungen z. B. einer Raumnutzung oder der Raumausstattung zu besprechen. „So erkennen wir frühzeitig, ob sich die Risikolage verändert hat und eventuell zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.“ Es seien gerade die nachträglichen Installationen und Umnutzungen, die Brandrisiken in bestehende Gebäude eintragen. Bei der Brandursachenermittlung der Behörden und Versicherungen zeige sich leider viel zu oft, dass notwendige, aber unterbliebene Abschottungen z. B. von nachträglich eingebauten Kabelkanälen zu einer dramatischen Verrauchung in einem Gebäude und schwer verletzten Menschen geführt haben.

Bei der DEUTSCHEN ROCKWOOL wurde dem Brandschutzbeauftragten, allen Lösch- und Rettungshelfern sowie der Geschäftsführung und der Feuerwehr auch der Teil C der Brandschutzordnung übergeben. Auf ihrer Grundlage wird zukünftig regelmäßig die Aktualität der bestehenden Notfallpläne überprüft.

Aufklärung tut not

„Es gibt noch viel zu tun im Bereich der Aufklärung von Architekten, Unternehmern und Gebäudeeigentümern“, glaubt Laarmann. „Wir im DIvB ebenso wie ROCKWOOL werden aber nicht darin nachlassen, zu informieren und aufzuklären. Der Schutz von Menschenleben und hohen Sachwerten ist möglich und sinnvoll.“

Aus Sicht des Fachmanns sei es wünschenswert, dass bei jedem Neubau und vor allem jeder Gebäudesanierung sehr früh Vertreter der Gebäudefeuerversicherung mit dem verantwortlichen Brandschutzplaner zusammenkommen. „Es wird von Unternehmen allgemein unterschätzt, wie hoch inzwischen die Anforderungen der Versicherungen an den vorbeugenden Brandschutz sind“, erklärt Laarmann. „Vor allem im Gewerbebau haben sich diese in den letzten Jahren dramatisch verändert. Sie liegen nicht selten deutlich über den Anforderungen der örtlichen Feuerwehr und erst recht über denen, die sich aus der Landesbauordnung ergeben. Wenige Bauherren wissen um die Folgen dieser Entwicklung und zu viele Architekten zeigen für den Brandschutz nur ein geringes Interesse.“

Oft sei Unternehmen nicht bewusst, dass sie die existenziell relevanten Teile ihrer Produktion oder Verwaltung schon aus Eigeninteresse vor einem Totalverlust schützen können und müssen, wenn ein Brand sie nicht ruinieren soll. „Es ist inzwischen durchaus üblich, dass große Konzerne von ihren Zulieferern eine genaue Darlegung verlangen, wie sie ihre Infrastruktur gegen einen Totalausfall schützen“, bestätigt auch Janert. Diese wollten sich keine Unterbrechung von Lieferketten und damit einen Lieferanten leisten, dessen Anlagen durch einen kleinen Kabelbrand „komplett in Schutt und Asche“ gelegt werden könnten.

Insofern sei der Umgang von ROCKWOOL mit Fragen des Brandschutzes beispielgebend, glaubt Laarmann. „Die für dieses Bürogebäude entwickelten Konzepte und die Art der Zusammenarbeit können wir zukünftig in unseren Seminaren als Lehrstück heranziehen. So geht‘s und so sollte ein Brandschutzplaner möglichst in alle Bau- und Sanierungsprojekte einbezogen werden, denn dann werden die Folgen eines Brandes deutlich geringer ausfallen und teure Differenzen mit dem Gebäudeversicherer vermieden.“

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